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Unterschiede verschiedener Leasingangebote liegen häufig in der Vertragslaufzeit und im Restwert. Bei der Laufzeit sollten Sie sich an den steuerlichen Vorschriften und der Wirtschaftlichkeit des Leasingobjekts orientieren. Die so genannte Grundmietzeit ist Teil der gesamten Vertragslaufzeit: Während dieser Zeit ist der Leasingvertrag grundsätzlich nicht kündbar. Kündbare Leasingverträge sind vor allem für Investitionen wichtig, die einem schnellen technischen Fortschritt unterliegen (z. B. EDV). Der Leasingnehmer bleibt auf diese Weise flexibel.
Die Dauer der Grundmietzeit ist ein wichtiges Gestaltungselement für Ihren Leasingvertrag. Beim Vollamortisationsvertrag liegt die Grundmietzeit zwischen 40 und 90 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Leasingraten werden nun so kalkuliert, dass während der Grundmietzeit der Kaufpreis des Objekts - den ja der Leasinggeber bezahlt - sowie die Nebenkosten vollständig gedeckt sind. Nach Ablauf der Grundmietzeit kann der Leasingvertrag verlängert werden, oder der Leasinggeber bietet dem Leasingnehmer den Gegenstand zum Kauf an.
Beim Teilamortisationsvertrag wird die Laufzeit fest vereinbart. Die Raten sind aber so bemessen, dass der geschätzte Wert des Objekts bei Vertragsende durch die Raten nicht gedeckt ist, weshalb die Raten entsprechend niedriger sind. Die Leasingfirma ermittelt nun den tatsächlichen Verkaufserlös: Liegt der Erlös über der notwendigen Resttilgung, erhalten Sie als Leasingnehmer einen Teil des Mehrerlöses. Liegt der Erlös aber darunter, wird die Leasinggesellschaft ihr Recht nutzen, Ihnen das Objekt "anzudienen" - falls das vertraglich vereinbart worden ist. Dann müssen Sie als Leasingnehmer den Gegenstand zum vorher festgelegten Restwert kaufen - abhängig vom Marktgeschehen liegt hier also ein gewisses Risiko.
Um die Vergleichbarkeit unterschiedlicher Angebote zu ermöglichen, sollten Sie den Barwert der jeweiligen Leasingraten ermitteln. Dazu müssen Sie sämtliche Leasingraten einschließlich Restwert auf einen bestimmten Zeitpunkt abzinsen. Wenn Sie die Leasingraten verschiedener Anbieter vergleichen, ist es zudem sinnvoll, ihre Zusammensetzung aufzuschlüsseln. Dabei bilden die Anschaffungskosten, die aus dem Rechnungsbetrag des Objekts zzgl. Nebenkosten bestehen, die Grundlage. Zur Rate gehören der Zinssatz, die Tilgungshöhe der Anschaffungskosten, die Refinanzierungskosten und natürlich der Gewinn- bzw. Risikoaufschlag des Leasinggebers.
Prüfen Sie die Leistungsfähigkeit des Leasinggebers - am besten durch seine Referenzen. Umgekehrt wird der Leasinggeber, bevor es zum Vertragsabschluss kommt, Ihre Bonität prüfen. Bei angemessener Kreditwürdigkeit ist es meist nicht notwendig, zusätzliche Kreditsicherheiten zu stellen. Es kann aber ratsam sein, über die Aufstockung bestehender Versicherungen nachzudenken, um das Risiko von Schäden des Leasingobjekts zu senken.
Stellen Sie sicher, dass das Leasingobjekt nicht zur Haftungsmasse Ihrer Leasinggesellschaft gehört. Geriete diese nämlich in Konkurs, müssten Sie das Objekt unter Umständen abtreten, und Ihre Geschäftsprozesse wären betroffen. Berücksichtigen Sie bei der Beurteilung des Angebots auch zusätzliche Kosten für Reparatur und Wartung der Investition. Solche Vereinbarungen werden meist in separaten Serviceverträgen bestimmt.
Weiterführende Literatur
Peters, u. a.: Das Leasinggeschäft, 2007.
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