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Währungsmanagement

Devisentermingeschäfte und Devisenoptionen
Der Euroraum hat für exportierende deutsche Unternehmen den Vorteil, dass alle Länder den Euro als Währung haben. Wechselkursrisiken entstehen nicht. Wer aber Geschäfte außerhalb der Euroländer tätigt, muss sich gegen Wechselkursrisiken absichern. Hierfür eignen sich Devisentermingeschäfte und Devisenoptionen:

Devisentermingeschäfte

Angenommen, Sie müssen in einem Jahr Produkte in die USA liefern und erhalten dafür 5 Millionen US-Dollar. Der Wert des Dollars im Vergleich zum Euro kann sich dann in zwölf Monaten zu Ihren Gunsten oder Ungunsten verändern. Damit Sie bereits heute sicher kalkulieren können, verkaufen Sie bei einem Devisentermingeschäft (engl. FX-Forwards) an der Devisenbörse bereits heute 5 Millionen Dollar zu einem festgelegten Eurokurs. Verändert sich in dieser Zeit aber der Devisenmarkt zu Ihrem Vorteil, können Sie davon jedoch nicht profitieren. Das ist nur bei Devisenoptionen möglich.

Devisenoptionen

Dieses Instrument der Wechselkursabsicherung gibt es seit Mitte der 1980er Jahre. Bei einer Devisen- oder Währungsoption haben Sie das Recht, eine bestimmte Währung (Basiswert, engl. Underlying) zu einem bestimmten Kurs (Basispreis, Strike) und bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (Verfalltag, Expiry date) zu kaufen (Call) bzw. zu verkaufen (Put). Im Gegensatz zum Devisentermingeschäft wird kein fixer Kauf, sondern eine Option vereinbart. Dafür verlangt der Verkäufer einer Option (Stillhalter) eine einmalige Prämie, die bei Abschluss der Option zu zahlen ist. Eine Devisenoption ist „am Geld“, wenn der Ausübungspreis dem aktuellen Kurs entspricht. „Im Geld“ ist eine Option, wenn der Käufer einen Vorteil hat.

Bei Optionsgeschäften gibt es vier Grundpositionen:

  • Long Call ist das Recht zu Kaufen: Der Währungssicherer (Hedger) sichert sich gegen steigende Kurse ab. Der Spekulant rechnet mit steigenden Kursen.
  • Short Call ist die Pflicht zu Verkaufen: Hedger sichern sich gegen fallende Kurse ab, Spekulanten stzen auf fallende Kurse.
  • Long Put ist das Recht zu Verkaufen: Der Spekulant setzt auf eine Nichtausübung der Option, um die Prämie als Gewinn einzustreichen.
  • Short Put ist die Pflicht zu kaufen: Auch hier rechnet der Spekulant damit, dass die Option nicht ausgeübt wird, der Kurs also nicht unter den Basispreis fällt.

Aufgrund der recht komplexen Materie ist es sinnvoll, sich bei Fragen des Währungsmanagements von kompetenten Bankexperten beraten zu lassen.

Weiterführende Literatur

Nagel, D.: Währungsmanagement im international ausgerichteten Mittelstand, 2010.

 

Mittelstandswissen - Wie Sie mit Devisentermingeschäften und Devisenoptionen Ihre Währungsrisiken reduzieren, jetzt lesen!

 

www.schwerte1a.de

 

Mit freundlicher Unterstützung der Sparkasse Schwerte!

 

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